Beiträge

Elternbeiträge sind im Jahr für 12 Monate zu entrichten, da auch bei Krankheit des Kindes und während der Ferien die Betriebskosten weiterlaufen. Sie werden monatlich abgebucht.

Kinder unter 3 Jahre:

10 Std. / Woche 140,-€
Bis zu 15 Std. / Woche 150,- €
Bis zu 20 Std. / Woche 160,- €
Bis zu 25 Std. / Woche 170,- €
Bis zu 30 Std. / Woche 180,- €
Bis zu 35 Std. / Woche 190,- €
Bis zu 40 Std. / Woche 200,- €
Bis zu 45 Std. / Woche 210,- €

Kindergartenkinder ab 3 Jahre:

Ab dem Monat, in dem das Kind 3 Jahre alt wir, müssen mindestens 20 Stunden gebucht werden.
20 Std. / Woche 130,- €
Bis zu 25 Std. / Woche 140- €
Bis zu 30 Std. / Woche 150,- €
Bis zu 35 Std. / Woche 160,- €
Bis zu 40 Std. / Woche 170,- €
Bis zu 45 Std. / Woche 180,- €

Diese Elternbeiträge setzen die Bereitschaft voraus, Helferstunden ( 24 Stunden pro Familie im Jahr) zu leisten. Nichtmitglieder bzw. Mitglieder, welche keine Helferstunden ableisten können oder wollen, müssen zum Ausgleich einen Mehrbetrag von 20,- € pro Monat bezahlen.

Zuschuss vom Freistaat Bayern:

Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.

Zusätzlich erhalten Familien eine Geschwisterermäßigung von 10,– €

Bei weiteren Fragen zur Bezuschussung wenden Sie sich bitte telefonisch direkt an die KiTa!

Eltern haben die Möglichkeit, bei finanziellem Bedarf, beim Landratsamt Bad Kissingen einen Antrag auf Förderung von Kinder in Tageseinrichtungen zu stellen. Das Landratsamt entscheidet nach der Antragsstellung, seitens der Eltern, ob Unterstützungsbedarf vorliegt.
Die KiTa Rottershausen wird kommunal und staatlich finanziell gefördert.